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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 Ka 42/96   

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https://dejure.org/1997,7912
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 Ka 42/96 (https://dejure.org/1997,7912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.1997 - L 11 Ka 42/96 (https://dejure.org/1997,7912)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 1997 - L 11 Ka 42/96 (https://dejure.org/1997,7912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines sonstigen Schadens eines Vertragszahnarztes; Schuldhafte Veranlassung von Leistungen ohne medizinische Indikation

  • kkh.de PDF

    Verantwortlichkeit für Wirtschaftlichkeit von Narkosemaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 88/95

    Beschwerderecht der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung gegen Entscheidungen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - L 11 Ka 42/96
    Die Prüfanträge sind rechtzeitig innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist (hierzu BSG vom 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 -) gestellt worden.

    Der Senat schließt sich dem an und verweist ergänzend auf das dies bestätigende Urteil des BSG vom 28.08.1996 - 6 RKa 88/95 -.

  • SG Dresden, 29.09.2004 - S 11 KA 5005/03

    Rechtmäßigkeit von Honorarkürzungen einer Vertragszahnärztin aus Anlass von

    Das Gericht hat eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.03.1997 (L 11 Ka 42/96) beigezogen und den Beteiligten zur Kenntnis gegeben.

    Die Kammer folgt insoweit der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.03.1997 (Az. L 11 Ka 42/96) nicht.

  • SG Düsseldorf, 29.01.2003 - S 2 KA 67/02

    Regressanspruch wegen schuldhafter Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten;

    Danach obliegt dem operierenden Zahnarzt die Prüfung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anästhesisten nach Maßgabe der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Abschnitt B II Nr. 10 Abs. 1 und 2); er stellt die Indikation nach zahnmedizinischen Gesichtspunkten (LSG NRW, Urt. v. 12.03.1997 - L 11 KA 42/96 -).

    Aus dieser Aufgabenverteilung zwischen Zahnarzt und Anästhesist ergeben sich haftungsrechtlich folgende Konsequenzen: Stellt ein Zahnarzt die Indikation für die Narkose oder Analgesie unter Verstoß gegen Abschnitt B II Nr. 10 Abs. 2 der Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung fehlerhaft, ist also die Einschaltung eines Anästhesisten nicht erforderlich, und rechnet der Anästhesist seine Leistungen im vertragsärztlichen Abrechnungswege bei der Kassenärztlichen Vereinigung ab, dann darf der Beklagte gegenüber dem Zahnarzt insoweit grundsätzlich einen "sonstigen Schaden" feststellen (vgl. LSG NRW, Urt. v. 12.03.1997 - L 11 KA 42/96 - Urt. der Kammer v. 20.03.2002 - S 2 KA 199/01 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - L 11 KA 58/02

    Schuldhafte Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten; Zuständigkeit der

    Zu einem zweifachen Schadensausgleich, einerseits durch den Regress gegenüber dem Kläger und andererseits durch die Wirtschaftlichkeitsprüfung beim Anästhesisten, kann es daher nicht kommen (Urteil des erkennenden Senates vom 12.03.1997 - L 11 Ka 42/96).
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